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Erfahrungsbericht Hofer GmbH & Co KG 

Erfahrungsbericht

Welche vorhandene Technologie haben Sie in ihr Unternehmen einlizenziert und können Sie uns die Funktionsweise der Technologie näher erläutern?

Das Kahnbein ist einer der Knochen der Handwurzel, der direkt an einen Unterarmknochen grenzt. Liegt bei einer Fraktur des Kahnbeins eine größere Verschiebung der Frakturenden vor, dann reicht ein Gips nicht aus und es kommt meist zu einer operativen Sanierung mit einer Kompressionsschraube. Diese Behandlung ist jedoch nicht rotationsstabil und es kann passieren, dass eine Kahnbeinpseudarthrose beim Ausbleiben der Bruchheilung entsteht. Generell heilen Kahnbeinbrüche meist nicht so gut wie andere Knochenbrüche und die Heilung dauert auch länger.

Die MedUni Wien hat hier eine Technologie entwickelt, um diese zwei Knochenteilchen des Kahnbeins rotationsstabil mit einer Zusatzschraube zu fixieren, wodurch die Heilungschance wesentlich größer ist, der Patient auch keine Pseudarthrose bekommt und der Knochen schmerzfrei zusammenwachsen kann. Die MedUni hat auch selbst ein paar erste Prototypen gebaut. Hofer Medical hat die Patentidee, die sehr allgemein formuliert war im Jahr 2014, aufgegriffen und diese end-zertifizierten Implantate mit den ersten dazu passenden Zielbohrgeräten umgesetzt. Denn für die Zusatzschraube die parallel oder in einem bestimmten Winkel zu der normalen Kompressionsschraube eingebracht wird, wird auch ein entsprechendes Zielbohrgerät benötigt.

Seit 2014 haben wir die Technologie stetig weiterentwickelt und sind nun auch bald am Ende angekommen, sodass jeder Arzt damit gesichert arbeiten kann und ein Erfolg beim Patienten erreicht werden kann.

 

Größenvergleich Zielbohrgerät und Zusatzschraube und 1cent-Münze, Quelle: Hofer Medical Solutions

 

Warum haben Sie sich dazu entschlossen eine Technologie einzulizenzieren und diese nicht selbst zu entwickeln?

Bereits im Jahr 2008 lernte ich Dr. Jochen Erhart, seit 2018 Leiter der Abteilung für Orthopädie und Traumatologie im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt, kennen, der zu dem Thema Kahnbein auf einer Fachtagung referierte. Ich fand dies sehr spannend und wollte etwas bei Hofer Medical in diesem Bereich machen. Im Jahr 2014 hat sich dann der Kreis geschlossen und wir sind wieder aufeinandergetroffen. Er hat mir von dem Patent erzählt und bereits nach kurzer Zeit konnte der Vertrag mit der MedUni Wien geschlossen werden.

Klauen tun wir nicht. Wenn schon jemand eine gute Idee hat, dann sollte man fragen ob man kooperieren kann. Dies hilft auch ein besseres Verständnis für die Materie zu bekommen und beim Generieren neuer Ansätze. Dadurch ist auch eine schnellere Entwicklung möglich und Entwicklungskosten können minimiert werden. Ansonsten hätte Hofer Medical das Patent umgehen müssen. Das ist erstens nicht seriös und zweitens wurde von der MedUni Wien hier bereits viel Vorarbeit hineingesteckt auf das toll aufgebaut werden konnte. Die MedUni hat sich vorab mit Ingenieuren unterschiedliche Schrauben angesehen und auf Basis dieser Ergebnisse die Technik dazu entwickelt.

 

Was sind/waren die größten Herausforderungen bei der Weiterentwicklung der Technologie?

Eine Herausforderung für uns war es zu Beginn, auf den Vorleistungen der MedUni Wien aufzubauen, denn es brauchte eine starke Kooperation mit der Ärzteschaft, die uns bei der Weiterentwicklung unterstützt. Bei uns gibt es nur Entwicklungen wo Ärzte dahinterstehen, da wir bei Hofer Medical Techniker sind und die ärztlichen Anforderungsprofile somit nur gemeinsam erarbeitet werden können.

Ärztliche Anforderungen an beispielsweise die Operationsmethode der Kahnbeinverschraubung müssen klar definiert sowie auch technisch umsetzbar sein und den gesetzlichen Rahmen und Richtlinien eines Medizinproduktes entsprechen. Mit unserem entwickelten Zielbohrgerät haben wird dies geschafft. Das Zusatzimplantat, also diese Zielbohrschraube, ist nun nach Anforderungen des Arztes implantierbar und auch explantierbar. Es ermöglicht, dass die beiden Schrauben mit einem Spitzendurchmesser von nur 2,8mm, einer Länge von 20 - 24mm und einen Kopfdurchmesser von 3,8mm richtig zueinander befestigt werden können, ansonsten kommt es zu einer Kollision.

Wenn eine klinische Bewertung und Leistungsbewertung gemacht wird, daher eine Analyse und Bewertung der klinischen Daten zu einem Medizinprodukt, muss der Nutzen- und Risikofaktor von dem Implantat nachgewiesen werden. Der Nutzen muss für den Patienten dabei absolut überwiegen, ansonsten würde man keine Zulassung bekommen. Von der Konstruktion bis hin zur Genesung eines Patienten, all diese Bereiche sollten in der klinischen Bewertung abgedeckt werden und das kann dauern. In den meisten Fällen muss man zwischen 2 und 5 Jahre bis zur Zulassung einplanen.

 

Was sind aus Ihrer Sicht wichtige Aspekte die bei einer fairen Abwicklung der Einlizenzierung und Lizenzpartnerschaft berücksichtigt werden sollten?

Wichtig ist eine professionelle Begleitung durch eine vertrauenswürdige Instanz zu erhalten, die einem bei Fragen zu dem Lizenzierungsvorhaben unterstützen, notwendige Informationen bereitstellen sowie bei der Vorbereitung auf Verhandlungen beraten. In unserem Fall haben wir im speziellen eine sehr gute Beratung vom aws Austria Wirtschaftsservice  erhalten.

Auch Vertrauen auf Seiten des Lizenzgebers und potenziellen -nehmers muss gegeben sein. Hier ist besonders der Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen von Bedeutung. Gesprächspartner sollen eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen. Wenn jemand etwas erfunden hat und dafür vorab schon viel Geld in die Hand genommen hat, dann soll der Interessent die Vorleistungen anerkennen und nicht nachbauen oder sich Unterlagen geben lassen und die Vertragsverhandlungen dann abbrechen und selber basteln.

Gegenseitige Unterstützung und faires Verhalten sind ebenfalls wichtige Aspekte. Die Kooperationspartner sollten einander wohlgesinnt sein und positiv gegenüberstehen. Bei der Einlizenzierung sollte nichts überhudelt werden und man sollte sich auch keinen Druck machen lassen. Unser Glück ist, dass es nicht zu viele Mitbewerber gab und wir nun eine Exklusivvereinbarung haben. Daher bestand auch kein Druck und Stress vonseiten der MedUni. Wurde der Prozess erstmals ins Rollen gebracht, dann sollte man schon schauen, dass es zu einer Umsetzung kommt. Denn dann profitieren beide Seiten davon. Derjenige der lizenziert erhält Lizenzgebühren sowie die Möglichkeit eventuell andere Märkte zu erschließen und derjenige der einlizenziert kann relativ kostengünstig und schnell auf innovative Technologien und Know-How zurückgreifen und die Technologie weiterentwickeln. In unserem Fall beträgt die Lizenzgebühr pauschal ein paar Prozent vom Umsatz. Damit können beide Seiten weiterwachsen und haben auch Spaß an ihrer Arbeit. Wenn man fair gearbeitet hat, dann kann man sich auch nach einer 20-jährigen Kooperation noch in die Augen schauen.

(Interview DI Christian Maier geführt am 03.04.19 von Mag. Diana Wieden-Bischof)

 

Hofer GmbH & Co KG

Handelsunternehmen Hofer GmbH & Co KG wurde 2003 von DI Christian Maier übernommen und weiterentwickelt. Das Unternehmen fertigt und vertreibt am Hauptstandort Fürstenfeld in der Steiermark Osteosynthese-Systeme und hat sich dabei auf die Entwicklung, Produktion sowie den Vertrieb von Therapiesystemen für die Traumatologie, Orthopädie sowie Neurochirurgie spezialisiert. Hofer Medical Solutions hat sich im Bereich der minimalinvasiven Operationsmethoden in den letzten Jahren zu einem der österreichischen Technologieführer entwickelt.

Im Interview berichtet Herr Dipl.-Ing. Christian Maier, Geschäftsführer von Hofer Medical, über seine Erfahrungen mit der erstmaligen Einlizenzierung einer Technologie.

 

Herr Dipl.-Ing. Christian Maier
(Geschäftsführer)

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Methode in Kürze

Erfolgreiche Open-Innovation-Unternehmen machen zunehmend die Erfahrung, dass erst der professionelle Umgang mit Schutzrechten die Basis für einen geordneten, risikominimierten und kommerziell erfolgreichen Know-how-Transfer schaffen.

Lizenzen bilden ein Kernelement erfolgreicher Innovationsvorhaben. Mit ihnen wird die notwendige Rechteinhaberschaft bzw. Rechtesicherung festgelegt und faire Belohnungs-, Abgeltungs- und Vergütungsvereinbarungen getroffen.

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