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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ncp-ip.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
    • Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content):
      Bilder ohne Alternativtexten sind vorhanden.
    • Erfolgskriterium 1.4.3 (Contrast (Minimum)):
      Text hat teilweise unzureichenden Kontrast zum Hintergrund.
    • Erfolgskriterium 1.4.4 (Resize Text):
      Die Suchfunktion ist bei Zoom bzw. in der mobilen Ansicht nicht verfügbar.
    • Erfolgskriterium 1.4.5 (Images of Text):
      Es werden Bilder von Text verwendet, obwohl eine Umsetzung als Text möglich wäre.
    • Erfolgskriterium 1.4.10 (Reflow):
      Bei entsprechender Zoomstufe kommt es zu horizontalem Scrolling.
    • Erfolgskriterium 1.4.11 (Non-text Contrast):
      Manche visuellen Elemente erfüllen die Mindestkontrastanforderungen nicht.
    • Erfolgskriterium 2.1.1 (Keyboard):
      Akkordeons sind nicht tastaturbedienbar
    • Erfolgskriterium 2.4.3 (Focus Order):
      Die Fokusreihenfolge entspricht nicht immer der visuellen Reihenfolge.
    • Erfolgskriterium 2.4.6 (Headings and Labels):
    • Die Überschriftenhierarchie ist teilweise nicht korrekt.
    • Erfolgskriterium 2.4.7 (Focus Visible):
      Der Tastaturfokus ist bei manchen Elementen nicht sichtbar.
  2. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
    • Auf der Website sind Dokumente (Büroanwendungsformate wie PDF) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und damit nicht dem WZG unterliegen.

Sollten Sie nicht-barrierefreie Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an wzg@ffg.at. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.08.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 19.07.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Sie Informationen über etwaige von der Barrierefreiheit ausgenommenen Inhalte einholen möchten – so wenden Sie sich bitten per E-Mail an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Team Digitale Barrierefreiheit
E-Mail: wzg@ffg.at

Unser Team wird sich sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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