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Das Einheitspatent tritt am 1. Juni 2023 in Kraft

Das neue System ist ab dem 1. Juni 2023 verfügbar und soll einen einfachen Zugang zum EU-Einheitspatent ermöglichen. Vorerst sind 17 Mitgliedsstaaten dabei, im Vollausbau können es dann 24 werden. Das Einheitspatent soll den Erfindenden und Unternehmen Vorteile bringen.

Erstens schützt man seine Innovationen mit einem einzigen Patent in mehreren Ländern zugleich und erspart sich einiges an Papier, Zeit und Kosten. Es entfällt vor Allem die sonst sehr aufwändige Übersetzung in die Landessprachen. Das Einheitspatent kann in Deutsch, Englisch oder Französisch beantragt werden. Statt einer Gebühr pro Land wird nur eine einzige Gebühr für alle teilnehmenden Staaten verrechnet. Die Jahresgebühr ist vergleichbar mit der Gebühr für vier Länder und bietet Schutz für derzeit 17 Länder. Ein Einheitspatent wird durchschnittlich rund € 5.600 kosten. Statt einer Gebühr für jedes Land, in dem der Patentschutz angestrebt wird, gibt es beim Einheitspatent nur eine einzige Gebühr für alle teilnehmenden Staaten. Das Einheitspatent muss beim Europäischen Patentamt angemeldet werden und wird dann auch von diesem erteilt. Seit 1.1.2023 bietet das Europäische Patentamt Maßnahmen zur Erleichterung des Antrags auf einheitliche Wirkung an (frühzeitiger Antrag, und verzögerte Erteilung, siehe: https://www.epo.org/applying/european/unitary/unitary-patent/transitional-arrangements-for-early-uptake.html)

Alle Informationen zum neuen EU-Einheitspatent finden Sie unter: https://www.epo.org/applying/european/unitary/unitary-patent_de.html 

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