Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) und Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) sind bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ncp-ip.at/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website istwegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1.Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Erfolgskriterium 3.1.2 (Language of Parts):
Es stehen noch nicht alle Inhalte auch auf Englisch zur Verfügung, weshalb in der englischen Sprachvariante aktuell auch deutschsprachige Inhalte zu finden sind, die noch nicht korrekt ausgezeichnet sind. Es wird daran gearbeitet, alle Unterseiten, die derzeit nur auf Deutsch verfügbar sind auch auf Englisch zur Verfügung zu stellen.
Die Social Media-Buttons sind nur auf Englisch beschriftet und sie sind nur sehr eingeschränkt änderbar – deshalb ist es in diesem Widget nicht möglich, eine Übersetzung zu ergänzen.
Erfolgskriterium 4.1.1 (Parsing):
Eine Spamschutz-Maßnahme (im Bereich autocomplete bei einem Formular) führt zu einem Syntax -Fehler. Dieser kann aus Sicherheitsgründen nicht behoben werden.
2.Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Auf der Website sind Dokumente (Büroanwendungsformate wie PDF) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und damit nicht dem WZG unterliegen.
Sollten Sie nicht-barrierefreie Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an anregungen@ffg.at. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.08.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 18.08.2020 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Sie Informationen über etwaige von der Barrierefreiheit ausgenommenen Inhalte einholen möchten – so wenden Sie sich bitten per E-Mail an:
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Team Digitale Barrierefreiheit
Unser Team wird sich sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren